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Aller-Zeitung

Ballon-Absturz: Pilot muss 4800 Euro Strafe zahlen


Abwesenheit schützt vor Strafe nicht: Der heute 70-jährige Pilot des Heißluftballons, der im September 2010 bei Abbesbüttel verunglückt war (AZ berichtete), wurde gestern vom Amtsgericht Gifhorn wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt – obwohl er nicht an der Verhandlung teilnahm.


Alle zwölf Fahrgäste, die zum Teil schwere Verletzungen davon trugen, als der Ballon beim Landen von einer Gewitterböe erfasst wurde, waren als Zeugen vor Gericht erschienen. Nur der Pilot, der ebenfalls schwer verletzt wurde, fehlte gestern unentschuldigt.

Zum Teil sehr emotional berichteten die Passagiere auf Nachfrage des Gerichts von den Folgen des Unfalls. So leide eine junge Frau, deren Mann bei dem Unfall Verbrennungen erlitt, seit dem Unglück unter extremer Angst vorm Fliegen und vor Feuer.

Eine andere Mitfahrerin, die einen Lendenwirbelbruch davontrug, berichtete von einer Versteifung der Wirbelsäule sowie einer weiteren Operation 2012 wegen eines Bauchdecken-Risses. Ein 63-Jähriger, ebenfalls mit Lendenwirbelbruch (und weiteren Brüchen in den Extremitäten) erklärte, er sei nicht mehr arbeitsfähig und habe Invaliditätsrente beantragt. Eine weitere Frau klagte über „neurologische Ausfälle im Oberschenkel“ als Folge der Havarie, bei dem der große, voll besetzte Ballonkorb nach 180 Metern Schleif-Fahrt auf dem Boden gegen eine Garagenwand geprallt war.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Südafrikaner vorgeworfen, sich vor der Fahrt nicht ausreichend über die Wetterlage informiert zu haben. Dem bislang nicht vorbestraften 70-Jährigen wird ein schriftlicher Strafbefehl zugestellt.

 

 

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